Allgemeine Geschäftsbedingungen - Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Zielgruppe Die Meisterkurse für Musik im Rahmen von „Summer of Music“ im Europeum in Mariazell richten sich an Studierende der musikalischen Bildungseinrichtungen, an professionelle MusikerInnen und praktizierende Musikausübende sowie an die Mitglieder professioneller Chöre und Singgemeinschaften.
Ziel dieser Sommerakademie für Musik ist es, den TeilnehmerInnen Gelegenheit zu geben, auf professioneller Basis
- sich in neuen Themen zu üben,
- zu experimentieren,
- besondere Fähigkeiten zu perfektionieren,
- sich auf die „Berufspraxis“ vorzubereiten,
- die Freude zur Musik zu pflegen,
- die musikalische Kondition zu verbessern und
- Kontakte zu knüpfen.
All dies in einer Umgebung mit vielfältigem Landschaftscharakter und zahlreichen Freizeit-, Kultur- und Sportmöglichkeiten.
Aufführungen und Konzerte Am Ende jedes Kurses findet eine öffentliche Aufführung der KursteilnehmerInnen statt. Jede/r KursteilnehmerIn erhält eine Teilnahmebestätigung.
Veranstaltungen, wie z. B. Vorträge zu aktuellen Themen der Musik, runden das Angebot ab. Über gesonderte Teilnahmebedingungen entscheidet der/die KursleiterIn.
Interessierte können ein „Zuhörticket“ zu erwerben. Dieses gibt die Möglichkeit, einen Tag lang als ZuhörerIn an den gerade stattfindenden Kursen teilzunehmen.
Am Ende dieser Sommerakademie gibt es eine Talentesuche im Bereich Musical. An diesem „Special Casting“ können interessierte Musikbegeisterte teilnehmen. Dieses Angebot gilt unabhängig vom Musicalkurs.
Altersgrenze Die TeilnehmerInnen sollen ein Mindestalter von 16 Jahren aufweisen. Ausnahmen sind möglich, aber sie müssen zuvor mit der VeranstalterIn und dem/der KursleiterIn abgesprochen werden.
Frühbucherbonus Für FrühbucherInnen (bei Anmeldung bis 31. Mai 2011) gilt ein ermäßigter Kursbeitrag (siehe beim jeweiligen Kurs)
Ton- und Bildmaterial Die VeranstalterIn der Sommerakademie für Musik „Summer of Music“ hat die vollständigen Rechte an allen Foto-, Audio und Videoaufnahmen, welche von der VeranstalterIn oder in ihrem Auftrag während des gesamten Zeitraumes der Veranstaltung gemacht wurden.
Genehmigung Der/die TeilnehmerIn erteilt der VeranstalterIn die Genehmigung, die während der Sommerakademie „Summer of Music“ getätigten Fotos, gedrehten Videos bzw. aufgenommenen Audi-CD`s (für Hörproben) im Internet auf der Homepage der VeranstalterIn www.summer-of-music.at zu veröffentlichen bzw. den Lehrenden und TeilnehmerInnen in anderer Form (z.B. DVD, CD) zur Verfügung zu stellen.
Veranstaltungsort Die Kurse finden vorwiegend im Europeum sowie in der Musikschule Mariazell statt.
Unterbringung Bitte beachten Sie, dass für die Unterkunft von jedem/r TeilnehmerIn selbst vorgesorgt werden muss. Bei Bedarf sind wir aber gerne bereit dabei zu helfen.
Rücktrittsbedingungen Der Rücktritt von einer gültigen Kursanmeldung (eine Anmeldung ist gültig nach Einlangen des Betrages der Anzahlung) ist der VeranstalterIn der Sommerakademie für Musik „Summer of Music“ jedenfalls schriftlich bekanntzugeben. Als Zeitpunkt eines Rücktritts gilt das Datum des Poststempels bzw. das Datum der E-mail an .
Bei Rücktritt von einer gültigen Kursanmeldung bis 31. Mai 2011 wird ein Betrag in Höhe von € 50,00 als Bearbeitungsgebühr verrechnet bzw. einbehalten. Ein bereits einbezahlter Mehrbetrag wird zurückerstattet. Kann der Kursplatz von einer TeilnehmerIn aus der Warteliste nachbesetzt werden oder sorgt der/die TeilnehmerIn selbst für eine/n ErsatzteilnehmerIn, so wird auch keine Bearbeitungsgebühr verrechnet bzw. einbehalten.
Bei Rücktritt von einer gültigen Kursanmeldung bis 30. Juni 2011 wird die Hälfte des Kursbeitrages einbehalten bzw. nachträglich eingefordert. Kann der Kursplatz von einer TeilnehmerIn aus der Warteliste nachbesetzt werden, wird ein Betrag in Höhe von € 50,00 als Bearbeitungsgebühr verrechnet bzw. einbehalten. Ein bereits einbezahlter Mehrbetrag wird zurückerstattet. Kann der Kursplatz nicht von einer TeilnehmerIn aus der Warteliste nachbesetzt werden, sorgt aber der/die TeilnehmerIn selbst für eine/n ErsatzteilnehmerIn, so wird auch keine Bearbeitungsgebühr verrechnet bzw. einbehalten.
Bei Rücktritt von einer gültigen Kursanmeldung ab dem 30. Juni 2011 wird der ganze Kursbeitrag einbehalten bzw. nachträglich eingefordert. Kann der Kursplatz von einer TeilnehmerIn aus der Warteliste nachbesetzt werden, wird ein Betrag in Höhe von € 50,00 als Bearbeitungsgebühr verrechnet bzw. einbehalten. Ein bereits einbezahlter Mehrbetrag wird zurückerstattet. Kann der Kursplatz nicht von einer TeilnehmerIn aus der Warteliste nachbesetzt werden, sorgt aber der/die TeilnehmerIn selbst für eine/n ErsatzteilnehmerIn, wird ein Betrag in Höhe von € 50,00 als Bearbeitungsgebühr verrechnet bzw. einbehalten.
Alle vorhin genannten Bedingungen für einen Rücktritt gelten auch bei einer Nichtteilnahme aufgrund einer Erkrankung. Wenn ein/e KursteilnehmerIn nicht zum Kurs erscheint bzw. bei vorzeitigem Verlassen eines Kurses kann kein Kursbeitrag zurückerstattet werden.
Zustandekommen Sollte ein Kurs aufgrund einer zu geringen TeilnehmerInnenzahl nicht zustande kommen, behält sich die VeranstalterIn das Recht vor, diesen Kurs bis drei Wochen vor Beginn abzusagen. Einbezahlte Kursbeiträge werden rückerstattet. Weitere Ansprüche des/der Teilnehmenden können daraus nicht abgeleitet werden.
Kenntnisnahme Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an der Sommerakademie für Musik „Summer of Music“ auf eigene Gefahr erfolgt.
|